JUTAX

Jugendtaxi der VG Altenahr

Was ist das Jugendtaxi?

Das Jugendtaxi ist eine seit 1997 bestehende Kooperation  zwischen der VG Altenahr und den Taxiunternehmen Seul, Kreuzberg und Gillessen.

Zwar verfügt die VG über ein recht flächendeckendes Netz des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), aber zu später Stunde  oder in abgelegene Dörfer sind die Verbindungen eher unzulänglich. Hierfür soll das Jugendtaxi die Lösung sein. Die Fahrten des  Jugendtaxis werden von der VG Altenahr mit 50% des Fahrpreises subventioniert. Das Jugendtaxi fährt immer dann, wenn man innerhalb der VG Grenzen mit dem ÖPNV, Eltern oder Freunden  nicht weiter kommt.


Wer darf das Jugendtaxi nutzen?

 

Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 20 Jahren,  die ihren ersten Wohnsitz innerhalb der VG Altenahr haben. Inhaber der Jugendleiterkarte (Juleica) ohne Alters - beschränkung mit erstem Wohnsitz innerhalb der VG Altenahr. Das Anmeldeformular zur Ausstellung eines Jugendtaxi - ausweises für unter 16-jährige ist im Jugendbüro, im Rathaus oder als Download unter www.probuero-altenahr.de erhältlich. Nach Terminvereinbarung wird der Ausweis im Jugendbüro kostenlos ausgestellt.


Nutzungsbedingungen

 

Im Gegensatz zur bisherigen Nutzung müssen ab jetzt Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren einen Jugendtaxiausweis beantragen und  zur Nutzung mit sich führen. Dieser wird mit Vollendung des 20sten Lebensjahres ungültig und  muss somit nur einmalig beantragt werden. Ansonsten berechtigt  der mitgeführte Personalausweis zur Nutzung des Jugendtaxis.

Nur innerhalb der Grenzen der VG Altenahr übernimmt die Verbandsgemeinde die Hälfte des Fahrpreises. Wird die Fahrt über  diese hinaus fortgesetzt, so wird der Taxinutzer ab dort zu den  üblichen Konditionen befördert.

 

Das Jugendtaxi darf nur genutzt werden, wenn innerhalb der  nächsten 60 Minuten eine Beförderung durch Bus und/oder Bahn  nicht möglich ist.

 

Nutzungsberechtigte dürfen nur auf direktem Wege Begleitung mitnehmen, auch wenn diese nicht in der VG Altenahr wohnhaft ist.

 

Bei Bestellung eines Taxis muss klargestellt werden, dass es sich um  eine Jugendtaxifahrt handeln soll. Planbare Fahrten sollten nach Möglichkeit frühzeitig bestellt und  am Tag der Fahrt noch einmal bestätigt werden.